Darlehen, das in Verbindung mit einem Hypothekarkredit in Höhe des Damnums gewährt wird. Der Hypothekarkredit wird also in voller Höhe ausgezahlt. Die üblichen Rückzahlungsraten (Annuitäten) werden zunächst zur Tilgung des Streckungsdarlehen verwandt, so daß die Tilgung des Hypothekarkredits erst beginnt, wenn das Streckungsdarlehen zurückgezahlt ist: Es wird "gestreckt".