strategische Geschäftseinheit, strategische Geschäftsfeldeinheit (SGE). 1. Begriff: Ein möglichst isolierter Ausschnitt aus dem gesamten Betätigungsfeld eines Unternehmens. Das st. G. entsteht i. a. durch die Zusammenfassung von untereinander möglichst homogenen Produkt/Markt-Kombinationen. Die Anzahl der st. G. sollte übersichtlich und handhabbar bleiben (unter zehn), so daß es oft zweckmäßig und erforderlich ist, weiter (z. B. in Zielgruppen) zu segmentieren. - Vgl. auch strategisches Management IV 2. - 2. Organisatorische Abgrenzung des st. G. (diese muß nicht mit den historisch gewachsenen Grenzen der organisatorischen Verantwortungsbereiche eines Unternehmens zusammenfallen - duale Organisation): a) Durchführung: I. a. werden Kataloge von Kriterien (z. B. "gemeinsame Kapazitäten", "gemeinsame Kundengruppen") gebildet, mit deren Hilfe eine Aufteilung der Unternehmensaktivitäten in solche Teileinheiten erreicht werden soll, für die eine strategische Planung möglich und sinnvoll erscheint. Abgrenzung so, daß die Potentiale der einzelnen st. G. möglichst autonom gesteuert werden können. b) Zweck: Es soll eine eigenverantwortliche und effiziente Durchführung des strategischen Programms des st. G., das relativ unabhängig für diese geplant werden kann, sichergestellt werden (vgl. Strategienfächer). - 3. Erweiterung der Abgrenzungsproblematik: Vgl. Definition des Geschäfts (Abell).