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steuerliche Beziehungslehre

Teilgebiet der finanzwissenschaftlichen Steuerlehre (Finanzwissenschaft), die die wechselseitige Abstimmung der einzelnen Steuerarten eines Systems herstellen soll. Die Einzelsteuern sollen sich in ihren Zwecken und Zielen ergänzen und kontrollieren. - Zu unterscheiden: a) in steuertechnischer Hinsicht: mehrgliedrige Steuern, Ergänzungssteuern, Folgesteuern und Kontrollsteuern; - b) hinsichtlich der Erfassung von (zumeist negativen) Wirkungszusammenhängen: Steueraushöhlung, Steuerhäufung und Kaskadenwirkung.

 

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