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Stabilisierungspapiere

Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen, die die Deutsche Bundesbank auf Verlangen gem. § 42 a BBankG infolge von § 29 StabG bis zu einer Höhe von 8 Mrd. DM zum Zweck einer (kontraktiven) Offenmarktpolitik am Geldmarkt erhält, nachdem (wie 1971) alle Mobilisierungspapiere in Umlauf gebracht wurden. Durch die Stabilisierungspapiere kann eine gewünschte Offenmarktpolitik nicht am fehlenden Titelbestand der Bundesbank scheitern.

 

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