Zoll, der nach dem Gewicht, dem Volumen, der Länge, der Stückzahl oder einer Kombination solcher Bemessungsfaktoren (z. B. Volumen und Alkoholgehalt) der betreffenden Ware berechnet wird. Im gemeinsamen Zolltarif der EG i. d. R. nicht enthalten. - Vgl. auch Wertzoll, Mischzoll.