Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Schiedsabkommen

völkerrechtlicher Vertrag zwischen den EU-Mitgliedstaaten (EG-Abl. Nr. L 225 vom 20. 8. 1990), sieht erstmals in der Geschichte des internationalen Steuerrechts der EU-Staaten ein verbindliches Schiedsverfahren bei Meinungsverschiedenheiten zwischen zwei Finanzverwaltungen vor. Ziel des Schiedsabkommen ist es, Doppelbesteuerungen infolge von Gewinnberichtigungen, die bei Geschäftsbeziehungen zwischen verbundenen Unternehmen in verschiedenen Staaten durch eine der beteiligten Finanzverwaltungen vorgenommen werden, zu vermeiden. Wirtschaftlich wichtig, da im Zuge des EU-Binnenmarktes sowohl die Häufigkeit solcher Geschäftsbeziehungen als auch die von Gewinnberichtigungen zunehmen wird (EG-Amtshilfe-Richtlinie).

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Schickschuld
Schiedsausschuß

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Emulation | Stornobuchung | Masse | Föderales Konsolidierungsprogramm | Basar
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum