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salaire proportione

Sonderform des Arbeitentgelts, mit der die Beteiligung der Belegschaft an der veränderlichen Wirtschaftlichkeit in Form eines Ergänzungslohns vorgenommen wird, zusätzlich zum tariflich gesicherten Grundlohn. Seit 1938 in zahlreichen Unternehmungen Frankreichs mit Erfolg eingeführt.

 

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