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Restitutionsschaden
Schaden, der dadurch entstanden ist, daß Wirtschaftsgüter, die tatsächlich oder angeblich während des Zweiten Weltkriegs aus den von deutschen Truppen besetzten oder unmittelbar kontrollierten Gebieten beschädigt oder fortgeführt worden sind, durch Maßnahmen oder auf Veranlassung fremder Staaten oder der Besatzungsmächte in der Absicht oder mit der Begründung weggenommen worden sind, sie in diese Gebiete zu verbringen oder zurückzuführen. - Entschädigung nach dem Reparationsschädengesetz.
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