Begriff des Umsatzsteuerrechts. Umsatzgeschäfte mehrerer Unternehmer über denselben Gegenstand, wobei der erste Unternehmer dem letzten Abnehmer in der Reihe unmittelbar die Verfügungsmacht über den Gegenstand verschafft; Sonderfall der Lieferung (Lieferungen und (sonstigen) Leistungen). Bei Reihengeschäfte gibt es i. d. Reihengeschäfte nur einen Lieferungsort und einen Lieferungszeitpunkt, wobei die Verhältnisse der tatsächlichen Verschaffung der Verfügungsmacht maßgeblich sind. Die Lieferung an den letzten Abnehmer gilt als Lieferung eines jeden Unternehmers in der Reihe. Bei allen Reihengeschäfte können die Vorsteuern abgesetzt werden, wenn die allgemeinen Voraussetzungen vorliegen (Vorsteuerabzug).