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Regionalgliederung
1. Begriff: Im Rahmen der Organisation die Segmentierung eines Handlungskomplexes nach regionalen Aspekten; Unterfall der Anwendung des Objektprinzips. - 2. Charakterisierung: Die Regionalgliederung führt je nach der betroffenen Hierarchieebene und je nach dem Aggregationsgrad des betrachteten Handlungskomplexes zu unterschiedlich breiter Kompetenz der organisatorischen Einheiten. Es kann sich eine Regionalorganisation mit organisatorischen Teilbereichen z. B. für je einen absatzrelevanten Kontinent ergeben; diese Teilbereiche können selbst wiederum nach regionalen Gesichtspunkten, z. B. in Länderbereiche, und diese z. B. in Bereiche für unterschiedliche Bezirke untergliedert werden.
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