Weiterverkauf von diskontierten (angekauften) Wechseln durch eine Bank an die Notenbank, in der Bundesrep. D. an die Deutsche Bundesbank. - Zugelassen sind i. a. nur gute Handelswechsel (Warenwechsel) mit drei als zahlungsfähig bekannten Verpflichteten und einer Restlaufzeit von bis zu 90 Tagen (rediskontfähige Wechsel).