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Quotenauswahlverfahren

nichtzufälliges Auswahlverfahren zur Gewinnung einer Stichprobe i. w. S., (Teilerhebung) meist aus einer Personengesamtheit. Die Grundgesamtheit wird nach Maßgabe von Merkmalen, die mit dem Untersuchungsgegenstand verbunden sind, meist bevölkerungsstatistischen Merkmalen (Geschlecht, Alter), in Teilgesamtheiten gegliedert. Jeder Teilgesamtheit ist dann gem. ihrem Anteil an der Grundgesamtheit eine bestimmte Anzahl von Elementen zu entnehmen. Dabei erfolgt keine zufällige Vorgehensweise, deshalb kann das Quotenauswahlverfahren nicht zu den Zufallsstichprobenverfahren gerechnet werden.

 

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