am 27.6.1989 geschlossener multilateraler völkerrrechtlicher Vertrag, der eine Verbindung zwischen dem Madrider Markenabkommen und der GemeinschaftsmarkenVO der EU schaffen soll. Der Vertrag ist am 1. 12. 1995 mit der Ratifikation durch Spanien, Schweden, Großbritannien und die Volksrepublik China in Kraft getreten, das Markengesetz enthält bereits die notwendigen Regelungen für Marken, die nach dem Protokoll international registriert werden (§§ 119 MarkenG).