wertzollrechtlich die Spanne zwischen den niedrigsten und höchsten für eine Ware im maßgebenden Zeitpunkt oder im Zeitpunkt des Kaufabschlusses oder der Preisvereinbarung üblicherweise erzielbaren Wettbewerbspreisen. Jeder Rechnungspreis innerhalb dieser Spanne wird als Grundlage der Bewertung der betreffenden Ware anerkannt. Liegt außergewöhnlicher Preisnachlaß oder Preisermäßigung vor, wird der Rechnungspreis entsprechend berichtigt (§ 31 ZG).