1. Charakterisierung: Möglichkeit, bestehende Planungs- und Kontrollsysteme (Unternehmensplanung VI) zu rekonstruieren oder neue Systeme zu konzipieren. Der Planungsrahmen enthält eine Klassifikation der zu erstellenden Pläne und die Festlegung der Adressaten, für die die Pläne Erwartungen formulieren; er legt die zeitlichen und sachlichen Interdependenzbeziehungen zwischen den Plänen fest und definiert die zu planenden Größen und die zugrundezulegenden Prämissen. - 2. Formen: a) Planungsrahmen erster Ordnung: Umfaßt die Gestaltungsvariablen eines einzelnen Planungskomplexes innerhalb des gesamten Planungssystems einer Unternehmung (Beispiel: Gestaltung der Investitionsobjektplanung). - b) Planungsrahmen zweiter Ordnung: Bezieht sich auf die Gestaltung einer Gesamtarchitektur des Planungssystems. Es geht insbes. um die Festlegung der Schnittstellen (Interfaces) zwischen den Teilplanungssystemen; soweit diese Schnittstellen tatsächlich definiert werden, sind Ansätze zu einem integrierten Planungssystem vorhanden. - Vgl. auch Unternehmensplanung.