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Paten für Auszubildende und Betriebsneulinge

Verfahren der individuellen Arbeitseinführung, wonach in einen Betrieb eintretenden Personen ein Betriebsangehöriger (Pate) zur Seite gestellt wird, der die fachlich-technische und die soziale Eingliederung übernimmt.

 

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