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partielle Rückdeckung

teilweise Abdeckung der übernommenen Versicherungswagnisse, d. h. Abdeckung einzelner Risiken bei einem fremden Risikoträger (Lebensversicherung VIII 2). Beispiel: Todesfallrisiko für eine gewisse Zeit durch eine Versicherungsgesellschaft. - Der steuerliche Vorteil der betrieblichen Altersversorgung (betriebliche Versorgungszusagen) wird nicht wesentlich geschmälert, wohl aber das für den Unternehmer erhebliche Risiko des vorzeitigen Versorgungsfalls.

 

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