Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Orderscheck

Scheck mit Angabe des Begünstigten, der als Orderpapier durch Indossament übertragen werden kann. Orderklausel überflüssig, da Scheck geborenes Orderpapier. Orderscheck sind im deutschen Zahlungsverkehr relativ selten, aber beim Postversand zwecks Ausgleich von Verbindlichkeiten aus Sicherheitsgründen sehr zu empfehlen. Es herrscht der Inhaberscheck (mit Überbringerklausel) vor. Scheckeinzug (Inkasso) unter gewissen Voraussetzungen im vereinfachten Verfahren.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Ordersatz
ordinaler Nutzen

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Versicherungszertifikat | Standardarbeitszeit | Erwartungsparameter | geheime Wettbewerbsklausel | Zweihandprüfer
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum