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Numerus clausus

Beschränkung auf eine bestimmte Höchstzahl. - 1. Bei der Auswahl von Rechtsformen (der Kreis der dinglichen Rechte kann nicht durch die Vertragsschließenden erweitert werden). - 2. Begrenzte Zulassung zu Studienfächern an Universitäten, Technischen Universitäten, Gesamt- und Fachhochschulen, für die nur eine Anzahl von Studienplätzen zur Verfügung steht, die wesentlich unter der Nachfrage liegt. Vergabe der Studienplätze in den Numerus clausus c.-Fächern durch die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS).

 

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