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notorische Marke
Marke, deren Benutzung durch ein anderes als das anmeldende Unternehmen im Verkehr allgemein bekannt ist. Die n. M.. ist vom Markenschutz ausgeschlossen, sofern der Anmelder vom Inhaber der n. M. nicht zur Anmeldung ermächtigt wird (§ 10 MarkenG, Art. 6 bis PVÜ). Das Bestehen einer n. M. wird im Eintragungsverfahren geprüft (§ 37 MarkenG), ist Widerspruchsgrund (§ 42 MarkenG) und kann im Wege der Löschungsklage geltend gemacht werden (§§ 51, 55 MarkenG; Löschung).
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