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Notenkontingent

gesetzlich festgelegte Höhe der zum Umlauf bestimmten Banknoten, die die Notenausgabe der Notenbank begrenzen. - Formen: a) Teilweise Kontingentierung: nur der nicht durch Gold gedeckte Betrag der Notenausgabe ist begrenzt (so bei der Bank von England). b) Vollständige Kontingentierung: gesamte Notenausgabe ist begrenzt, so in Frankreich und bis 31. 7. 1957 in der Bundesrep. D. c) Steuerliche Kontingentierung: für alle über das Notenkontingent hinausgehenden Notenausgaben ist eine Notensteuer zu entrichten, so bei der alten Reichsbank und in den USA.

 

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