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Musterrabatt

im Außenhandelsgeschäft an Zwischenhändler (z. B. an Importhändler im Ausland) gewährter Rabatt für kleinere Warenmengen, die als Verkaufsmuster vorgesehen sind; Höhe bis zu 50%. Der Musterrabatt soll dem Zwischenhändler einen Anreiz geben, eingehende Aufträge aufgrund der Referenzmuster an die Lieferfirma weiterzuleiten.

 

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