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Muster ohne Wert
Sendungen, die aufgrund zollamtlicher Entscheidung als Waren ohne Handels- bzw. Weiterveräußerungswert angesehen werden. Dies gilt für Waren, die an und für sich aufgrund ihrer Beschaffenheit (Stoffläppchen, Probetube oder -fläschchen etc.) oder aufgrund besonderer Entwertung (Winkelschnitt in Feder, Stanzlöcher in Schuhsohle, aufgeschnittenes Gehäuse etc.) als Muster ohne Wert o. W. anzusehen sind. Diese bleiben zollfrei. - Vgl. auch Warenmuster.
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