Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Mietkaution

Sicherheitsleistung des Mieters an den Vermieter für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Mietvertrag (Miete). Die Mietkaution darf das Dreifache der Monatsmiete bei Wohnraummiete nicht übersteigen. Sie ist vom Vermieter bei einer Sparkasse oder Bank mit gesetzlicher Kündigungsfrist anzulegen. Die Zinsen stehen dem Mieter zu (§ 550 b BGB).

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Mietkauf
Mietpreisrecht

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Anlagenstatistik | Bestimmungsort | Organisationsrecht | packing credit | erwerbswirtschaftliches Prinzip
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum