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Maschinenversicherung
Sparte der technischen Versicherung, in der Betreiber oder Eigentümer betriebsfertiger Maschinen, maschineller und sonstiger technischer Einrichtungen den gesamten Maschinenpark oder ausgewählte Objekte gegen unvorhergesehene und plötzlich eintretende Schäden, insbes. durch menschliches Versagen, technisches Versagen sowie Naturgefahren versichern können. Im Schadenfall werden die zur Wiederherstellung des früheren betriebsfähigen Zustandes notwendigen Kosten ersetzt.
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