eines der drei Zuordnungsprinzipien, die in der Zentrale-Orte-Theorie Zentren und Marktgebiete verschiedener Stufen in Relation zueinander setzen. Beim Marktprinzip wird diese Relation für Zentrale Orte in Ergänzungsgebieten, die nach Kriterien des Marktes festgelegt wurden, vorgenommen. Der Zuordnungsfaktor beim Marktprinzip beträgt 3. Nach dem theoretischen Ideal ergibt sich, daß ein A-Standort 2 B-Standorte, 6 C-Standorte und 18 D-Standorte versorgt. Die Marktgebiete werden durch folgende Werte zugeordnet: 1, 3, 9, 27.