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Maklerbuch

das von den (amtlichen) Kursmaklern zu führende Tagebuch, in das alle Kauf- und Verkaufsaufträge sowie die ermittelten Kurse einzutragen sind. Das Maklerbuch ist vor dem Gebrauch der Kursmaklerkammer bzw. dem Börsenvorstand zur Beglaubigung der Zahl der Blätter oder Seiten vorzulegen. Beim Ausscheiden des Maklers ist das Maklerbuch bei der Kursmaklerkammer bzw. beim Börsenvorstand niederzulegen.

 

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