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Mängelhaftung

Haftung des Verkäufers etc. für Mängel eines Gegenstandes. Die Ansprüche des Vertragspartners auf Gewährleistung sind je nach Art der Mängel und bei den einzelnen Vertragstypen unterschiedlich geregelt. - Vgl. auch Sachmängelhaftung, Rechtsmängelhaftung und bei den einzelnen Rechtsverhältnissen.

 

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