1. Begriff: Softwareentwurfsprinzip, das besagt, daß zusammengehörige Dinge in einem Programm oder Softwaresystem auch örtlich zusammengefaßt werden sollen, d. h. in einem Programm an einer Stelle bzw. in einem Modul eines Softwaresystems. Allgemeines und grundlegendes Prinzip, das auch in anderen Prinzipien implizit wiederzufinden ist. - 2. Beispiele: Zusammenfassung aller Datenvereinbarungen am Programmanfang oder aller Befehle, die einer bestimmten Berechnung dienen, an einer einzigen Stelle des Programms; auch bei Modularisierung nach Abstraktion erfüllt; z. B. alle Operationen, die der Verwaltung und Bearbeitung einer abstrakten Datenstruktur dienen, sind in einem Modul zusammengefaßt.