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Lohnsteuer-Richtlinien (LStR)

Verwaltungsanordnungen zum Lohnsteuerrecht, die hauptsächlich Entscheidungen der Finanzgerichte sowie Erörterungen von Zweifelsfragen zur Beachtung durch die Finanzverwaltung, die an diese Anweisungen (im Gegensatz zu den Gerichten) gebunden ist, enthalten. LStR können für die richtige Anwendung des Lohnsteuerrechts auch für die Vergangenheit herangezogen werden. - Den Lohnsteuerpflichtigen steht es frei, gegen die Ausführungen der LStR im Rechtsmittelverfahren vorzugehen. Z. Zt. gelten die LStR 1996 (BStBl I Sonder-Nr. 4).

 

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