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Lieferungs- und Leistungsaval

von einem Unternehmen, das eine Lieferungs- oder Leistungspflicht zu erfüllen hat, durch ein Kreditinstitut gestelltes Aval, bei dem sich das Kreditinstitut verpflichtet, daß dieses Unternehmen die festgelegte Lieferung oder Leistung erbringt. Andernfalls zahlt die Bank die Bürgschafts- oder Garantiesumme.

 

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