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Leistungsförderung

Aufgabe des Sondervermögens für berufliche Leistungsförderung, geschaffen beim Bund durch LeistungsförderungsG vom 22. 4. 1965 (BGBl I 341). Aus dem Sondervermögen sollen durch Darlehen und Zuschüsse im Bereich der Wirtschaft gefördert werden: a) überbetriebliche Berufsfortbildungsstätten und -einrichtungen, Lehrwerkstätten und andere Einrichtungen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung durch Selbstverwaltungseinrichtungen der Wirtschaft, Wirtschaftsvereinigungen, Stiftungen und berufliche Organisationen; b) Teilnahme der im Erwerbsleben stehenden Personen an beruflichen Fortbildungsmaßnahmen. - Vgl. auch Förderungsmaßnahmen, berufliche Fortbildung.

 

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