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Leerübertragung

kennzeichenrechtlicher Begriff, mit dem die Übertragung eines Kennzeichenrechts (geschäftliche Bezeichnung, Marke) ohne den zu dem Kennzeichen gehörenden Geschäftsbetrieb gemeint ist. Für geschäftliche Bezeichnungen gilt auch nach dem Inkrafttreten des Markengesetzes, daß die Bezeichnung ohne den Geschäftsbetrieb nicht übertragen werden kann, eine Leerübertragung also unwirksam ist. Im Markenrecht ist die Bindung des Kennzeichens an den Geschäftsbetrieb aufgehoben worden, eine L., die nach der Aufhebung der Bindung der Marke an den Geschäftsbetrieb vorgenommen worden ist, ist daher grundsätzlich rechtswirksam.

 

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