Kurspflege, planmäßige Käufe von interessierten Stellen, um den Kurs von Wertpapieren oder einer Währung vor einem starken Kursrückgang zu schützen. Für umfassende Kursstützung wird meist ein Konsortium gebildet. - 1. Kursstützung bei Aktien wird z. B. im Zusammenhang mit der Ausgabe von Bezugsrechten durchgeführt, um den Aktienkurs nicht unter den Bezugspreis der jungen Aktien absinken zu lassen. - 2. Kursstützung im Währungsbereich erfolgt durch kurspflegende Stellen wie Notenbanken, um z. B. das Absinken einer Währung unter Interventionspunkte zu verhindern. - 3. Kursstützung im Zinsbereich: Vgl. Offenmarktpolitik.