Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Kursklausel

Zahlungsklausel, Klausel zur Vermeidung von Kursverlusten bei auf das Ausland ausgestellten Wechseln. Durch die Kursklausel ("zahlbar in Landeswährung zum Bankziehungskurs für Sichtwechel auf ...") wird das Risiko etwaiger Kursschwankungen auf den Bezogenen überwälzt.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Kursintervention
Kursmakler

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Entwicklungstheorie | Spekulationshandel | Quelle | Datenbus | Getreideeinheit (GE)
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum