eine vom Staat zur Pflege der Verbindung zwischen den Ministerien und den Selbstverwaltungskörperschaften (insbes. Universitäten und anderen Hochschulen) sowie den Stiftungen und Anstalten geschaffene kollegiale Aufsichtsbehörde und Betreuungsstelle. Der Ausschuß wird aus Vertrauensleuten gebildet.