1. Begriff: Bezeichnung für den weder örtlich noch zeitlich begrenzten Markt, auf dem Geldkapital (Angebot) und Kapitalrechte (Nachfrage) gehandelt werden. - 2. Der Kreditmarkt wird unterteilt in Geldmarkt und Kapitalmarkt. - 3. Funktion der Kreditinstitute: a) Kreditinstitute sind auf dem Kreditmarkt als Kreditnehmer tätig, indem sie Einlagen sammeln. b) Sie sind Kreditgeber, indem sie Gelder ausleihen. c) Sie sind Kreditvermittler, indem sie Anbieter und Nachfrager zusammenführen.