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Kraftrad (Krad)
ein durch Maschinenkraft bewegtes, nicht an Gleise gebundenes, auf nicht mehr als zwei Rädern laufendes Landfahrzeug (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 50 km/h. Lenkung eines Kraftrad (Krad) erfordert Fahrerlaubnis der Klasse 1 bzw. 1 a (bei einer Nennleistung von nicht mehr als 20 Kw und Leergewicht von nicht weniger als 7 kg/Kw). - Vgl. auch Kraftfahrzeuge (Kfz), Kleinkraftrad, Leichtkraftrad.
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