Handelsumlenkung, Verlagerung des Imports eines Produktes von einem kostengünstigeren Drittland zu dem weniger kostengünstigen, aber durch den Zollabbau preisgünstigeren Integrationspartner, wenn z. B. zwei Länder eine Zollunionbilden. Die Bildung der Zollunion hat in diesem Fall eine Fehlallokation zur Folge, da die Produktion des betreffenden Gutes beim Integrationspartner zunimmt, obwohl dies sowohl für das betreffende Drittland als auch für das Importland nachteilig ist. Handelsablenkung bewirkt also eine negative Wohlfahrtswirkung der wirtschaftlichen Integration zwischen Volkswirtschaften. - Vgl. auch Handelsschaffung.