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Kostenrechnungsrichtlinien

aufgrund der Kostenrechnungsgrundsätze vom 16. 1. 1939 und der Kostenrechnungsregeln der ehemaligen Reichsgruppe Industrie vom 7. 3. 1942 für die verschiedenen Wirtschaftsgruppen aufgestellt. Die Kostenrechnungsrichtlinien dienten dem Aufbau der Kostenrechnung und der Betriebsabrechnung nach Bedürfnissen der einzelnen Industriezweige unter besonderer Beachtung der Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung.

 

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