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kooperativer Föderalismus
Mitte der 60er Jahre in der Bundesrep. D. entstandener und durch die sog. Troeger-Kommission formulierter Begriff zur Beschreibung der (damals zunehmenden) Tendenz und Neigung, öffentliche Aufgaben durch Bund und Länder gemeinsam zu erfüllen (Gemeinschaftsaufgaben). - Gedanke des k. F. fand in Form der Art. 91 a, 91 b und 104 a (4) GG seinen Niederschlag in der Finanzverfassung.
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