zusammenfassende Bezeichnung der Wirtschaftstheorie für diejenigen Einkommen, deren Höhe von vornherein durch Vertragsabschluß (Kontrakt) festgelegt wird, unabhängig vom Ergebnis der Produktion, z. B. Löhne, Gehälter, Fremdkapitalzinsen, Pachten. - Es wird unterschieden zwischen Kontrakteinkommen i. S. eines statischen Einkommens einerseits und Residualeinkommen i. S. des dynamischen Einkommens (Unternehmergewinn) andererseits. - Gegensatz: Überschußeinkommen.