Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Kollektivbedürfnisse

Gemeinbedürfnisse. 1. Historisch: Bedürfnisse, die aus dem Zusammenleben in einer Gesellschaft entstehen und durch diese ausgedrückt werden. - 2. In der neuen Forschung: a) individuelle Bedürfnisse, die nicht über den Markt befriedigt werden können, sondern nur durch öffentliche Güter. - b) meritorische Bedürfnisse, die sich prinzipiell über den Markt befriedigen lassen, wegen deren Bedeutung die zugehörenden Güter aber vom Staat bereitgestellt werden. Die Kollektivbedürfnisse werden als Rechtfertigung für staatliche Eingriffe in die Marktwirtschaft und die Finanzwirtschaft (Finanzwissenschaft) angesehen.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Kollektivarbeitsrecht
kollektive Präferenz(relation)

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : warrants into negotiable government securities (WINGS) | Ordnungsmäßigkeitsprüfung | Bruttozins | Miethöhegesetz | Delkredereversicherung
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum