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Kataster
Grundstücksverzeichnis, zuerst in Preußen zu Zwecken der Grund- und Gebäudesteuer eingerichtet, auf Vermessung beruhend und in einer Sammlung der K.-Karten niedergelegt. Bei Einrichtung des Grundbuchs wird Kataster zugrunde gelegt, in dem das Land in Gemarkungen aufgeteilt ist. Für jede Gemarkung besteht ein Flurbuch. Dieses setzt sich zusammen aus Kartenblättern, auf denen die Parzellen eingezeichnet und mit laufenden Nummern bezeichnet sind. Die katastermäßige Bezeichnung findet sich auch im Grundbuch. - Das Kataster wird in der Bundesrep. D. von den Katasterämtern oder den Vermessungsämtern geführt.
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