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Insolvenzmasse

das gesamte Vermögen eines Schuldners, das diesem zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt hat (§ 35 der zum 1. 1. 1999 in Kraft tretenden Insolvenzordnung, bis dahin Konkursmasse).

 

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