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Inländerkonvertibilität

Konvertibilität, bei der Deviseninländer das Recht haben, jederzeit beliebige Mengen jeder Währung gegen in- oder ausländische Währung zu erwerben und zu verwenden. Dieses Recht kann auf den Erwerb und Verkauf von nur aus dem Waren- und Dienstleistungsverkehr stammenden Devisen oder auf die Währungen bestimmter Länder beschränkt werden. - Gegensatz: Ausländerkonvertibilität.

 

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