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Informationsparadoxon
Bei der Ermittlung eines Informationswertes kann ein Bewertungsparadoxon auftreten. Dies besagt, daß eine angebotene Information, wie eine Beratungsleistung oder Forschungsergebnisse, erst dann wirtschaftlich bewertet werden kann, wenn sie bekannt ist. Ist sie jedoch erst bekannt, so besteht kein Anreiz mehr, für ihren Erwerb eine Gegenleistung zu entrichten. Deshalb sind Informationslieferungen durch spezielle Vertragsmechanismen zu sichern oder an eine besondere Vertrauensbeziehung zwischen den Partnern gebunden. - Vgl. auch Konstitutioneller Wissensmangel 2 b).
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