1. Allgemein: Durch Emission in bestimmte Umweltmedien eindringender bzw. dort in bestimmten Konzentrationen vorhandener Schadstoff (oder -energie). Immission resultieren aus Emissionen; sie können nur durch Maßnahmen gegen Emissionsquellen bekämpft werden. - 2. Nach BImSchG auf Menschen sowie Tiere, Pflanzen, andere Sachen einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen.