|
|
Hochschulstatistik
Teilbereich der Kulturstatistik. Die Hochschulstatistik dient der Bereitstellung bundeseinheitlicher Planungsdaten im Hochschulbereich, gesetzlich geregelt im Hochschulstatistikgesetz i. d. F. vom 21. 4. 1980 (BGBl I 453). Die Statistik liefert Angaben über Studienwünsche (der Abiturienten), Studenten, Prüfungen und Prüfungskandidaten, Hochschulpersonal, Raumbestand, Hochschulausgaben und -einnahmen. Die Hochschulstatistik wird vom Ausschuß für die Hochschulstatistik begleitet. Derzeit wird wegen gewisser datenschutzrechtlicher Bedenken eine Novellierung der Rechtsgrundlage angestrebt.
<< vorheriger Begriff |
|
nächster Begriff>> |
|
|
|
Diese Seite bookmarken :
|
|