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Hochschulstatistik

Teilbereich der Kulturstatistik. Die Hochschulstatistik dient der Bereitstellung bundeseinheitlicher Planungsdaten im Hochschulbereich, gesetzlich geregelt im Hochschulstatistikgesetz i. d. F. vom 21. 4. 1980 (BGBl I 453). Die Statistik liefert Angaben über Studienwünsche (der Abiturienten), Studenten, Prüfungen und Prüfungskandidaten, Hochschulpersonal, Raumbestand, Hochschulausgaben und -einnahmen. Die Hochschulstatistik wird vom Ausschuß für die Hochschulstatistik begleitet. Derzeit wird wegen gewisser datenschutzrechtlicher Bedenken eine Novellierung der Rechtsgrundlage angestrebt.

 

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