|
|
grauer Markt
Absatz von Waren unter Umgehung privatrechtlicher Vereinbarungen anerkannter Handelsbräuche und vor allem steuerrechtlicher Vorschriften. Charakteristikum ist das Bemühen einzelner Marktteilnehmer, sich unter Ausnutzung der Vertrags- bzw. Handelstreue ihrer Mitbewerber Vorteile zu verschaffen. - Vgl. auch direkter Vertrieb.
<< vorheriger Begriff |
|
nächster Begriff>> |
|
|
|
Diese Seite bookmarken :
|
|